Dein Weg ins Gastgewerbe beginnt hier

Gastfreundschaft liegt dir im Blut – jetzt fehlt nur noch das Patent.

Du träumst davon, ein eigenes Restaurant, Café oder eine Bar zu führen? Dann bist du hier genau richtig. Wer im Kanton Thurgau ein Gastgewerbe betreiben will, benötigt das sogenannte Wirtepatent – die offizielle Bewilligung, um alkoholische Getränke ausschenken und Gäste bewirten zu dürfen. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du es erhältst, damit dein Einstieg in die Gastronomie gelingt.

Gastgeber:in werden? Gute Idee!

  • Du arbeitest mit Menschen – nicht mit Akten
  • Kein Tag ist wie der andere: Abwechslung garantiert
  • Du schaffst Erlebnisse, die in Erinnerung bleiben
  • Du bringst deine eigene Persönlichkeit ein
  • Du kannst kreativ, selbständig und leidenschaftlich arbeiten
  • Mit dem Wirtepatent eröffnen sich neue berufliche Möglichkeiten

Was du brauchst, um im Thurgau ein Lokal zu eröffnen

Wenn du im Kanton Thurgau ein Lokal führen möchtest, brauchst du eine Bewilligung – oder manchmal zwei. Welche genau, hängt davon ab, was du planst:

  • Sobald du Gäste bei dir bewirtest oder Speisen und Getränke vor Ort servierst, benötigst du eine Bewilligung für die gastgewerbliche Tätigkeit.
  • Verkaufst du alkoholische Getränke ohne Konsumation vor Ort – etwa in einem Laden oder online – brauchst du zusätzlich die Bewilligung für den Handel mit Alkohol.

Beide Bewilligungen können nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von Firmen beantragt werden. Entscheidend ist, wer im Betrieb die Verantwortung trägt. Diese Person muss einige persönliche Voraussetzungen mitbringen: Sie muss volljährig und handlungsfähig sein, einen guten Leumund nachweisen – und: Sie braucht einen Fähigkeitsausweis. Diesen erhält man nach bestandener Wirteprüfung.

So einfach zum eigenen Lokal

Schritt 1

Idee & Konzept entwickeln

Du hast eine Vision – ob Bar, Café oder Restaurant. Überleg dir, was dein Lokal besonders macht: Angebot, Zielgruppe und Stil.

Schritt 2

Wirteprüfung ablegen

Wenn du Speisen oder Alkohol vor Ort anbieten willst, brauchst du einen Fähigkeitsausweis. Diesen erhältst du nach bestandener Wirteprüfung.

Schritt 3

Bewilligung beantragen

Mit dem Fähigkeitsausweis kannst du bei deiner Gemeinde die nötige Gastgewerbebewilligung einreichen – inklusive kurzer Abklärungen zu dir und deinem Betrieb.

Schritt 4

Lokal eröffnen & loslegen

Sobald du die Bewilligung hast, kannst du loslegen: einrichten, Team aufbauen, Eröffnung planen. Wir wünschen dir einen erfolgreichen Start!

Wirtekurs & Prüfung

Um als verantwortliche Person in einem Gastgewerbebetrieb anerkannt zu werden, musst du die kantonale Wirteprüfung ablegen. Sie bildet die Grundlage für den Fähigkeitsausweis – dein offizieller Nachweis, dass du über das nötige Know-how verfügst.

Der Kurs zur Prüfung dauert rund 5 bis 8 Tage, ist berufsbegleitend machbar und schliesst mit einer schriftlichen Prüfung ab. Du lernst alles Wichtige zu Hygiene, Lebensmittelrecht, Suchtprävention, Arbeitsrecht und den gesetzlichen Grundlagen im Thurgau.

Die Kurskosten betragen ca. CHF 950.–, inklusive Prüfungsgebühr und Unterlagen.

Fragen? Hier bist du richtig.

Gastro Thurgau ist deine erste Anlaufstelle für Fragen, Anmeldung und Beratung. Die Durchführung des Kurses und der Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit Gastro St. Gallen.

Kontaktiere uns:
Wir beantworten deine Fragen telefonisch unter +41 71 274 95 03 oder per E-Mail an info@gastro-thurgau.ch.

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